Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1 Geltungsbereich
1.1 Die Konzeptwerk GmbH erbringt alle Leistungen ausschliesslich auf der Grundlage dieser auf diesen Seiten wiedergegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2 Die hier veröffentlichten AGB sind eine Woche nach Publikation auf der Homepage (www.Konzeptwerk.ch) der Konzeptwerk GmbH rechtskräftig. Bei Neukunden direkt.
1.3 Sämtliche Aufträge/Angebote/Bestellungen bei der Konzeptwerk GmbH – ob schriftlich, mündlich, telefonisch, per Fax, online – setzen voraus, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelesen und in allen Punkten akzeptiert wurden.
1.4 Alle zusätzlichen Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung der Aufträge/Angebote/Bestellungen getroffen werden, sind im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung schriftlich niedergelegt.
1.5 Es gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und subsidiär die Bestimmungen des Schweizerischen OR.
2 Angebote
2.1 Das Angebot ist während 2 Monaten nach Einreichung verbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2.2 Nachträgliche Änderungen, Umstellungen etc. sind in den offerierten Preisen nicht enthalten und werden nach aufgewendeter Zeit zusätzlich berechnet.
2.3 Das festgelegte Pauschalangebot bezieht sich auf die Entwicklung einer Dienstleistung gemäss der im Vertrag festgehaltenen Spezifikationen. Falls diese Spezifikationen im Rahmen der zu erbringenden Leistungen auf Wunsch des Bestellers geändert werden, ist die Konzeptwerk GmbH dazu berechtigt, das Honorar unter vorherige Anzeige entsprechend zu erhöhen.
2.4 Die Konzeptwerk GmbH ist dazu berechtigt, für die Vertragserfüllung in beliebigem Ausmass Unterakkordanten beizuziehen.
2.5 Der Besteller ist dazu verpflichtet, die zur Entwicklung der Dienstleistung erforderlichen Entscheidungsgrundlagen und Inhaltsangaben fristgerecht zur Verfügung zu stellen. Bei unangemessener Verletzung dieser Mitwirkungspflicht oder bei erheblicher zeitlicher Verzögerung ist die Konzeptwerk GmbH dazu berechtigt, die ihr entstehenden Mehraufwendungen gesondert in Rechnung zu stellen.
2.6 Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
2.7 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
3 Haftung
3.1 Falls der Besteller für die von der Konzeptwerk GmbH zu entwickelnde Dienstleistungen Pläne, Texte, Bilder, Grafiken oder andere Elemente zur Verfügung stellt, ist der Besteller allein dafür verantwortlich, dass diese Elemente frei sind von Rechten Dritter, welche der vorgesehenen Nutzung entgegenstehen. Für den Fall, dass Dritte an solchen Elementen Rechte geltend machen, verpflichtet sich der Besteller dazu, die Konzeptwerk GmbH von allen Drittansprüchen freizustellen.
3.2 Die von der Konzeptwerk GmbH gelieferten Arbeiten sind bei Empfang zu prüfen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang zu erfolgen, ansonsten die Dienstleistung als angenommen gilt.
3.3 Für vom Kunden angelieferte Daten (über Datenträger oder Modem), die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, übernimmt die Konzeptwerk GmbH keinerlei Verantwortung. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel entstehen. Eine Haftung für Datenverluste von angelieferten und weiter zu bearbeitenden Dateien wird von der Konzeptwerk GmbH nicht übernommen.
3.4 Die Vereinbarung einer Konventionalstrafe wird von der Konzeptwerk GmbH generell abgelehnt; jede diesbezügliche Vereinbarung ist ungültig.
3.5 Die Haftung von uns für direkte, indirekte, mittelbare oder sonstige Folgeschäden, wie z.B. entgangener Gewinn, Verdienstausfall, Verspätungsschäden, Schäden infolge Datenverlusten, Schäden Dritter sowie jede andere Art von Kausalschäden wird – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen des Zulässigen wegbedungen.
3.6 Bei mangelhafter Vertragserfüllung haftet die Konzeptwerk GmbH maximal im Rahmen der Nachbesserungspflicht oder, bei gerechtfertigtem Rücktritt des Bestellers vom Vertrag, im Rahmen der Rückleistung allenfalls schon bezahlter Honorarbeträge.
3.7 Betriebsstörungen, behördliche Massnahmen, höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse, wie Streik etc., die bei uns oder unseren Vorlieferanten eingetreten sind und die trotz der nach den gegebenen Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten, befreien uns ganz oder teilweise von unseren Lieferbedingungen. Wird durch die oben angegebenen Um-stände die Lieferung zum vereinbarten Termin verunmöglicht, so verlängert sich die Lieferzeit um eine angemessene Frist.
4 Eigentumsvorbehalt
4.1 Das Eigentum und Copyright an den verkauften Dienstleistungen verbleibt bis zur vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrags durch Barzahlung oder Bankgutschrift bei der Konzeptwerk GmbH.
4.2 Das Urheberrecht an kreativen und gestalterischen Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Anderweitige Verwendungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Konzeptwerk GmbH.
5 Vertraulichkeit
5.1 Die Vertragspartner behandeln alle Tatsachen vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Die Vertraulichkeit ist schon vor Beginn und nach Beendigung des Vertragsabschlusses zu wahren. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungspflichten.
5.2 Will der Anbieter mit diesem Vertragsverhältnis/Unterlagen werben oder darüber publizieren, bedarf er der schriftlichen Zustimmung der Konzeptwerk GmbH.
6 Informationspflicht
6.1 Die Parteien machen sich gegenseitig und rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzliche, behördliche und andere Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam, soweit sie für die Ausführung und den Gebrauch der Produkte von Bedeutung sind. Weiter informieren sich die Parteien rechtzeitig über Hindernisse, welche die vertragsmässige Erfüllung in Frage stellen oder zu unzweckmässigen Lösungen führen können.
7 Datenspeicherung
7.1 Sämtliche durch die Konzeptwerk GmbH verarbeiteten Daten bleiben 2 Jahre gespeichert. Die Daten stehen dem Auftraggeber jederzeit in der ursprünglichen Form zur Verfügung.
7.2 Allfällige Kosten für die erneute Aufbereitung und Ausgabe werden verrechnet.
8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
8.1 Das Vertragsverhältnis und alle sich aus diesem Leistungsaustausch ergebenden oder damit in Zusammenhang stehenden Ansprüche unterstehen dem schweizerischen Recht (im speziellen des Werkvertrags gemäss Art. 363 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts und der SIA).
8.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz.
9 Anhang: Vermittlung und unentgeltliche Leistungen
Zusätzlich zu den oben genannten Bedingungen gelten bei Vermittlungen oder unentgeltlichen Leistungen der Konzeptwerk GmbH folgende Punkte:
9.1 Konzeptwerk GmbH lässt dem Interessenten für die vermittelbaren Objekte Dokumentationen kostenlos und unverbindlich zukommen.
9.2 Bei unentgeltlichen Leistungen durch die Konzeptwerk GmbH verbleiben das Urheberrecht, das Copyright sowie das Eigentum im Besitze der Konzeptwerk GmbH.
9.3 Die von Konzeptwerk GmbH ausgehändigten Angebote und Dokumente sind vertraulich. Eine Weitergabe dieser Dokumente an Dritte bedarf der ausdrücklichen Genehmigung von Konzeptwerk GmbH.
9.4 Beim Kauf und/oder Weiterbearbeitung eines über Konzeptwerk GmbH angebotenen oder bearbeiteten Objekts verpflichtet sich der Interessent zur im Voraus abgemachten Provisionszahlung oder bei einer Dienstleistung die angefallenen Aufwendungen in der entsprechenden Höhe zu vergüten.
9.5 Die Konzeptwerk behält sich das Recht vor, jederzeit die ausgehändigten Unterlagen sofort einzufordern, spätesten jedoch, wenn kein Kaufvertrag/Auftrag zustande kommt, verpflichtet sich der Interessent, die ihm überlassenen Angebote und Dokumentationen umgehend an Konzeptwerk GmbH zurück zu senden.
9.6 Der Provisionsanspruch oder der Anspruch auf die Aufwendungen wird mit dem Abschluss des Vor-vertrages oder der Aufnahme der Arbeiten zwischen dem Interessenten und dem Verkäufer oder Auftragnehmer für das vermittelte Objekt fällig und ist innert 10 Tagen auf ein von Konzeptwerk GmbH zu bezeichnendes Bankkonto zu überweisen.