Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1 Geltungsbereich
1.1 Die Konzeptwerk GmbH erbringt alle Leistungen ausschliesslich auf der Grundlage der auf diesen Seiten wiedergegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen [AGB]. Zur besseren Lesbarkeit wird, sowohl in diesem Dokument als auch in allen weiteren Vertragsdokumenten darauf verzichtet, auf männlich-weibliche Doppelformen zu achten.
1.2 Die hier veröffentlichten AGB gelten für laufende Verträge 30 Tage nach Publikation auf der Homepage (https://Konzeptwerk.ch/) der Konzeptwerk GmbH als rechtskräftig. Bei Neuabschlüssen sofort. Die Konzeptwerk GmbH hat ein einseitiges Änderungsrecht, womit der Kunde zum Voraus einverstanden ist. Änderungen, die für den Kunden ungünstiger erscheinen, kann dieser innert 30 Tage ab Publikation auf der Homepage, ablehnen.
1.3 Sämtliche Aufträge / Angebote / Bestellungen bei der Konzeptwerk GmbH – ob schriftlich, mündlich, telefonisch oder online – unterliegen diesen Bestimmungen und setzen voraus, dass diese AGB gelesen und in allen Punkten akzeptiert wurden.
1.4 Alle zusätzlichen und individuellen Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung der Aufträge / Angebote / Bestellungen getroffen werden, sind im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung schriftlich niedergelegt und zu unterzeichnen.
1.5 Es gelten die vorliegenden AGB und subsidiär die Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches bzw. des 5. Teils «Obligationenrecht OR». Sie gelten auch ohne Unterzeichnung.
1.6 Die Konzeptwerk GmbH behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an den AGB vorzunehmen. Die jeweils aktuelle Fassung wird auf der Homepage www.konzeptwerk.ch veröffentlicht und tritt durch Publikation in Kraft. Widerspruch gegen das einseitige Änderungsrecht regelt Art. 1.2. vorstehend.
2 Angebote
2.1 Das Angebot ist während 2 Monaten nach Einreichung verbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2.2 Nachträgliche Änderungen, Umstellungen etc. sind in den offerierten Preisen nicht enthalten und werden nach Aufwand u/o aufgewendeter Zeit zusätzlich auch ohne Voranzeige gültig verrechnet.
2.3 Ein festgelegtes Pauschalangebot bezieht sich auf die Entwicklung einer Dienstleistung gemäss der im Vertrag festgehaltenen Spezifikationen. Falls diese Spezifikationen im Rahmen der zu erbringenden Leistungen auf Wunsch des Bestellers geändert werden, ist die Konzeptwerk GmbH dazu berechtigt, das Honorar unter vorheriger Anzeige entsprechend zu erhöhen.
2.4 Die Konzeptwerk GmbH ist dazu berechtigt, für die Vertragserfüllung in beliebigem Ausmass Unterakkordanten ohne Voranzeige u/o Zustimmung des Bestellers beizuziehen.
2.5 Der Besteller ist dazu verpflichtet, die zur Entwicklung der Dienstleistung erforderlichen Entscheidungsgrundlagen und Inhaltsangaben rechtzeitig und fristgerecht zur Verfügung zu stellen. Bei Verletzung dieser Mitwirkungspflicht oder bei erheblicher zeitlicher Verzögerung ist die Konzeptwerk GmbH ohne Voranzeige dazu berechtigt, die ihr entstehenden Mehraufwendungen gesondert in Rechnung zu stellen. Die gemachten Terminangaben der Konzeptwerk GmbH gelten als allgemeine Zielvorgaben, ausser sie wurden ausdrücklich als verbindliche Zusicherung festgehalten.
2.6 Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
2.7 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
3 Haftung
3.1 Falls der Besteller u/o Kunde für die von der Konzeptwerk GmbH zu entwickelnden Dienstleistungen, Texte, Bilder, Grafiken oder andere Elemente zur Verfügung stellt, ist er allein dafür verantwortlich, dass diese Elemente frei sind von Rechten Dritter, welche der vorgesehenen Nutzung entgegenstehen. Für den Fall, dass Dritte an solchen Elementen Rechte geltend machen, verpflichtet sich der Besteller dazu, die Konzeptwerk GmbH von allen Drittansprüchen freizustellen und in ein allfälliges Rechtsverfahren einzutreten.
3.2 Die von der Konzeptwerk GmbH gelieferten Arbeiten sind bei Empfang zu prüfen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität sind spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang schriftlich und belegt zu rügen, ansonsten gilt die Dienstleistung als angenommen. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Konzeptwerk GmbH ausreichend Zeit zur Nachbesserung zu gewähren.
3.3 Für vom Kunden angelieferte Daten (über Datenträger, Sharelinks oder Internet/VPN), die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, übernimmt die Konzeptwerk GmbH keinerlei Verantwortung. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch Mängel entstehen. Eine Haftung für Datenverluste von angelieferten und weiter zu bearbeitenden Dateien wird von der Konzeptwerk GmbH nicht übernommen.
3.4 Die Gültigkeit oder Vereinbarung einer Konventionalstrafe wird von der Konzeptwerk GmbH generell abgelehnt; jeder diesbezügliche Anspruch ist ungültig.
3.5 Eine Haftung von uns für direkte, indirekte, mittelbare oder sonstige Folgeschäden, wie z.B. entgangener Gewinn, Verdienstausfall, Verspätungsschäden, Schäden infolge Datenverluste, Schäden Dritter sowie jede andere Art von Kausalschäden gilt, gleich aus welchem Rechtsgrund als wegbedungen.
3.6 Auch betreffend den genutzten EDV-Programmen / Anwendungen der Konzeptwerk GmbH wird jegliche Haftung für Ansprüche und Schäden abgelehnt, welche dem Auftraggeber infolge Störungen, Übermittlungsfehlern, technischen Mängeln oder Eingriffen in die Einrichtungen der Netzbetreiber, entstehen. Ebenso ist der E-Mail-Verkehr der Konzeptwerk GmbH nicht speziell geschützt und erfolgt über öffentliche Datenübertragungsnetzte. Auch diesbezüglich lehnt die Konzeptwerk GmbH jegliche Haftung für Ansprüche und Schäden infolge Störungen, Übermittlungsfehlern, technischen Mängeln oder Eingriffen in die Einrichtungen der Netzbetreiber ab.
3.7 Bei mangelhafter Vertragserfüllung haftet die Konzeptwerk GmbH maximal im Rahmen der Nachbesserungspflicht oder, bei gerechtfertigtem Rücktritt des Bestellers vom Vertrag, im Rahmen der Rückleistung allenfalls schon bezahlter und hierfür noch nicht erbrachter Honorarbeträge, maximal bis zur Höhe des Honorars. Ferner haftet die Konzeptwerk GmbH dem Auftraggeber gegenüber nur für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit. Das Vorliegen von rechtswidriger Absicht und grober Fahrlässigkeit ist vom Auftraggeber, der daraus eine Forderung ableiten möchte, nachzuweisen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Personen, welche befugter Massen Aufträge im Namen der Konzeptwerk GmbH ausrichten.
3.8 Betriebsstörungen, behördliche Massnahmen, höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse, wie Streik etc., die bei der Konzeptwerk GmbH oder unseren Vorlieferanten eingetreten sind, und die trotz der nach den gegebenen Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten, befreien von unseren Lieferbedingungen. Wird durch die oben angegebenen Umstände die Lieferung zum vereinbarten Termin verunmöglicht, so verlängert sich die Lieferzeit um eine angemessene Frist ohne Entschädigungsanspruch.
4 Eigentumsvorbehalt
4.1 Das Eigentum und Copyright an den verkauften Dienstleistungen und Produkten verbleibt bis zur vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrags durch Barzahlung oder Bankgutschrift bei der Konzeptwerk GmbH.
4.2 Das Urheberrecht an kreativen und gestalterischen Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Anderweitige Verwendungen bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung der Konzeptwerk GmbH.
5 Vertraulichkeit
5.1 Die Vertragspartner behandeln alle Tatsachen vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Die Vertraulichkeit ist schon vor Beginn und nach Beendigung des Vertragsabschlusses zu wahren. Vertraulich sind insbesondere Planunterlagen, Berechnungen, Devis, Korrespondenz aller Art, Preis, Termine usw., und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Diese Bestimmungen gelten auch ohne eine besondere Vertraulichkeitsvereinbarung. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungspflichten.
5.2 Will der Anbieter mit diesem Vertragsverhältnis / Unterlagen werben oder darüber publizieren, bedarf er der schriftlichen Zustimmung der Konzeptwerk GmbH, gleiches gilt für Referenzen. Ebenso ist die Weitergabe von Unterlagen oder anderen Arbeitsergebnissen durch den Kunden nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Konzeptwerk GmbH erlaubt.
5.3 Für die Kommunikation können alle Parteien im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses zur Verwendung von elektronischen Medien wie Telefon oder E-Mail greifen. Bei solch elektronischen Übermittlungen ist es möglich, dass Daten vernichtet, abgefangen, manipuliert oder sonstig nachteilig beeinflusst werden. Ebenso können diese aus anderen Gründen verloren gehen oder verspätet ankommen. Es liegt daher in der Verantwortung jeder einzelnen Partei für angemessene Vorkehrungen zur Sicherstellung einer fehlerfreien Übermittlung sowie Entgegennahme zu treffen. Es gilt zudem Massnahmen zu treffen, welche für die Erkennung von inhaltlich oder technisch mangelhaften Elemente eingesetzt werden.
5.4 Personenbezogene Daten der Kunden werden EDV-technisch verarbeitet oder durch Dritte verarbeitet. Daher ist es möglich, dass Informationen dementsprechend für Personen zugänglich werden, welche im Rahmen der Systembetreuung, Kontrollfunktionen oder Verarbeitungsprozessen zuständig sind. Entsprechende Personen unterstehen aber ebenso der Wahrung der Vertraulichkeit. Des Weiteren gilt das Vorgenannte auch im Fall dafür, dass die Konzeptwerk GmbH die Kundendaten einem Dritten zur Speicherung oder Hosting übermittelt. Im Übrigen gilt unsere publizierte Datenschutzerklärung.
6 Informationspflicht
6.1 Die Parteien machen sich gegenseitig und rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam, soweit sie für die Ausführung und den Gebrauch der Produkte von Bedeutung sind. Weiter informieren sich die Parteien rechtzeitig über Hindernisse, welche die vertragsmässige Erfüllung in Frage stellen oder zu unzweckmässigen Lösungen führen können.
7 Datenspeicherung
7.1 Die Konzeptwerk GmbH speichert nach eigenem Ermessen und Wichtigkeit Daten. Verarbeitete Daten bleiben minimal 5, maximal 10 Jahre gespeichert. Die Daten stehen dem Auftraggeber auf Anfrage in der ursprünglichen Form zur Verfügung.
7.2 Allfällige Kosten für die Aufbereitung und Ausgabe werden an den Auftraggeber verrechnet.
8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
8.1 Das Vertragsverhältnis und alle sich aus diesem Leistungsaustausch ergebenden oder damit in Zusammenhang stehenden Ansprüche unterstehen dem schweizerischen Recht.
8.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz.
9 Vorbehalt der Gültigkeit
9.1 Im Falle, dass eine der vorliegenden Klauseln als ungültig erklärt wird, bleiben die anderen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon unverändert bestehen. Die als ungültig erklärte Klausel wird durch eine rechtmässige mit gleichem Ziel und Zweck ersetzt.
10 Anhang: Vermittlung und unentgeltliche Leistungen
Zusätzlich zu den oben genannten Bedingungen gelten bei Vermittlungen oder unentgeltlichen Leistungen der Konzeptwerk GmbH folgende Punkte:
10.1 Konzeptwerk GmbH lässt dem Interessenten für die vermittelbaren Objekte Dokumentationen kostenlos und unverbindlich zukommen.
10.2 Bei unentgeltlichen Leistungen durch die Konzeptwerk GmbH verbleiben das Urheberrecht, das Copyright sowie das Eigentum bei der Konzeptwerk GmbH.
10.3 Die von Konzeptwerk GmbH ausgehändigten Angebote und Dokumente sind vertraulich. Eine Weitergabe dieser Dokumente an Dritte bedarf der ausdrücklichen Genehmigung von Konzeptwerk GmbH.
10.4 Beim Kauf und/oder Weiterbearbeitung eines über Konzeptwerk GmbH angebotenen oder bearbeiteten Objekts verpflichtet sich der Interessent zur im Voraus abgemachten, bei Fehlen einer solchen zur üblichen, Provisionszahlung oder bei einer Dienstleistung die angefallenen Aufwendungen in der entsprechenden Höhe zu vergüten.
10.5 Die Konzeptwerk behält sich das Recht vor, jederzeit die ausgehändigten Unterlagen sofort einzufordern, spätesten jedoch, wenn kein Kaufvertrag/Auftrag zustande kommt; zudem verpflichtet sich der Interessent, die ihm überlassenen Angebote und Dokumentationen umgehend und vollständig an Konzeptwerk GmbH zurückzusenden, ohne Kopien oder Scans anzufertigen.
10.6 Der Provisionsanspruch oder der Anspruch auf die Aufwendungen wird mit dem Abschluss des Vor-vertrages oder der Aufnahme der Arbeiten zwischen dem Interessenten und dem Verkäufer oder Auftragnehmer für das vermittelte Objekt fällig und ist innert 10 Tagen auf ein von Konzeptwerk GmbH zu bezeichnendes Bankkonto zu überweisen.
Letzte Aktualisierung: 12.12.2024